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GPL Lizenz

Die GNU General Public License
Version 2, June 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA


--------------------------------------------------------------------------------



Jeder ist dazu berechtigt, diese Lizenz zu kopieren und wörtliche Kopien von diesem Dokument zu verteilen,
Änderungen sind jedoch nicht erlaubt. Rechtsgültig ist das englischsprachige Original.



--------------------------------------------------------------------------------


VORWORT
Die Lizenzen für die meiste Software sind daraufhin ausgelegt, die Weitergabe und die Möglichkeit der Änderung zu
verhindern. Im Gegensatz dazu will die GNU General Public License (im folgenden mit "`GPL"' bezeichnet) sicherstellen,
daß freie Software von jedem benutzt und verändert werden kann - um sicherzustellen, daß die Software für alle Benutzer
frei ist. Diese GPL gilt für den größten Teil der Software von der Free Software Foundation und für alle anderen Programme,
deren Autoren ihre Arbeit unter die GPL gestellt haben (einige andere Programm der Free Software Foundation unterliegen
stattdessen der GNU Library General Public License). Auch Sie können Ihre Programme unter diese License stellen.
Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir Freiheit, nicht Preis. Unsere General Public Licenses haben den Zweck,
sicherzustellen, daß Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
berechnen, wenn Sie wollen), daß Sie den Quellcode erhalten oder bekommen können, wenn Sie wollen, und daß Sie die
Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; weiterhin haben die Licences den Sinn,
Sie darüber zu unterrichten, daß Sie dies alles tun dürfen.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern
oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten
für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.

Wenn Sie zum Beispiel Kopien eines solchen Programmes verbreiten, ob umsonst oder gegen Bezahlung, so müssen Sie den
Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben. Sie müssen sicherstellen, daß auch sie den Quellcode erhalten
oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) wir stellen die Software unter ein Copyright und (2) wir bieten Ihnen
diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren.

Um den Autor und uns selbst zu schützen, möchten wir sicherstellen, daß jeder versteht, daß es keine Garantie für diese
freie Software gibt. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die
Empfänger wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit Probleme, die von anderen hervorgerufen wurden,
nicht die Reputation des ursprünglichen Autors schädigen.

Schließlich ist jedes freie Programm durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
Distributoren eines freien Programmes individuelle Patente erhalten mit dem Effekt, daß das Programm proprietär wird.
Um dies zu verhindern, haben wir klar gemacht, daß jedes Patent die freie Benutzung von jedem erlaubt oder gar nicht
lizenziert werden darf.

Die präzisen Begriffe und Bedingungen für das Kopieren, Verteilen und Modifizieren folgen:

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Begriffe und Bedingungen für das Kopieren, Verteilen und Modifizieren
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder jede andere Arbeit, die einen Vermerk des Copyright-Inhabers enthält,
der besagt, daß die Arbeit unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Der Begriff
"`Programm"' steht im folgenden für jedes derartige Programm und für jede derartige Arbeit und der Begriff "`auf dem
Programm basierende Arbeit"' meint entweder das Programm oder jegliche abgeleitete Arbeit im Sinne der Copyright-Gesetze:
Das bedeutet eine Arbeit, die das Programm oder einen Teil dessen enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen
und/oder übersetzt in eine andere Sprache. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "`Modifikation"'
verstanden). Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "`Sie"' angesprochen.
Andere Aktivitäten als Kopieren, Verteilen und Modifizieren werden nicht von dieser Lizenz abgedeckt; sie sind außerhalb
ihres Gültigkeitsbereichs. Der Vorgang des Ablaufenlassens des Programmes ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des
Programmes unterliegt dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt eine auf dem Programm basierende Arbeit darstellt
(unabhängig davon, daß die Ausgabe durch ein Laufenlassen des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt davon ab,
was das Programm tut.

1. Sie dürfen wörtliche Kopien vom Quellcode des Programms anfertigen und verbreiten, so wie Sie ihn erhalten haben,
auf jedem Medium, vorausgesetzt, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen
Haftungsausschluss veröffentlichen; lassen Sie alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz beziehen, intakt, sowie alle
Vermerke, die auf die nicht vorhandene Garantie hinweisen; geben Sie weiterhin allen Empfängern des Programmes eine
Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm.

Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen und Sie dürfen auf Ihren Wunsch eine Garantie für
das Programm gegen Entgelt anbieten.

2. Sie dürfen Ihre Kopie des Programmes oder eines Teils davon modifizieren, wodurch eine auf dem Programm basierende
Arbeit entsteht; Sie dürfen derartige Modifikationen unter den Bestimmungen von Abschnitt 1 kopieren und verbreiten,
vorausgesetzt, daß zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:

a) Sie müssen dafür Sorge tragen, daß die veränderten Dateien einen auffälligen Vermerk tragen, daß sie von Ihnen
verändert wurden, sowie das Datum jeder Änderung.
b) Sie müssen dafür sorgen, daß jede Arbeit, die Sie verbreiten oder veröffentlichen, und die ganz oder in Teilen
von einem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz
ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.

c) Wenn das modifizierte Programm normalerweise beim Lauf interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
wenn es auf gewöhnlichem Wege für solch eine interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt,
die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine Gewährleistung gibt (oder daß Sie
Garantie leisten), und daß Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen; der Benutzer muß
auch darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz lesen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihre auf dem Programm basierende Arbeit
auch keine solche Meldung ausgeben).

Diese Anforderungen betreffen die modifizierte Arbeit als ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte der Arbeit nicht
von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und eigenständige Arbeiten betrachtet
werden können, dann erstrecken sich diese Lizenz und ihre Begriffe nicht auf diese Abschnitte, wenn sie als eigenständige
Arbeiten verbreitet werden. Wenn Sie jedoch die selben Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das eine auf dem
Programm basierende Arbeit ist, dann muß die Verteilung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, wobei
die Rechte weiterer Lizenznehmer auf das gesamte Programm ausgedehnt werden, und damit auf jeden Teil des Ganzen,
unabhängig davon, wer diesen Teil geschrieben hat.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Arbeiten in Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden,
die komplett von Ihnen geschrieben wurden; stattdessen ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verteilung
von Arbeiten, die auf anderen Programmen oder einer Zusammenstellung basieren, auszuüben.

Weiterhin führt ein einfaches Zusammenstellen einer anderen Arbeit, die nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit
dem Programm oder einer auf dem Programm basierenden Arbeit auf einem Speicher- oder Verteilmedium nicht dazu, daß
die andere Arbeit den Regeln dieser Lizenz unterliegt.

3. Sie dürfen das Programm (oder eine darauf basierende Arbeit wie in Abschnitt 2) als object code oder in ausführbarer
Form unter den Bedingungen von Abschnitt 1 und 2 kopieren und verteilen, vorausgesetzt, daß Sie eines der folgenden Dinge
tun:

a) Liefern Sie zusätzlich den kompletten zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode auf einem Medium, das üblicherweise
für den Datenaustausch verwendet wird, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 erfolgen muß;
oder
b) Liefern Sie das Programm mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig sein muß, daß Sie
jedem Dritten eine komplette maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zur Verfügung stellen, wobei keine weiteren Kosten
als für den physikalischen Kopiervorgang anfallen dürfen und der Quellcode unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2
auf einem Medium verteilt wird, das üblicherweise für den Datenaustausch verwendet wird; oder

c) Liefern Sie das Programm mit der Information, die Sie erhalten haben, daß der korrespondierende Quellcode angeboten ist.
(Diese Alternative gilt nur für nicht-kommerzielle Zwecke und nur, wenn Sie das Programm als object code oder in
ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot erhalten haben, in Einklang mit Unterabschnitt b oben).

Der "Quellcode einer Arbeit" ist die Form der Arbeit, die vorzugsweise verwendet wird, um Modifikationen durchzuführen.
Für ein ausführbares Programm bedeutet der Quellcode: Der Quellcode aller Module, die das Programm beinhaltet,
zusätzlich alle zugehörigen Schnittstellen-Definitions-Dateien, sowie die Scripten, die die Kompilierung sowie die
Installation des ausführbaren Programmes kontrollieren. Als spezielle Ausnahme jedoch muß der verteilte Quellcode
nichts enthalten, was normalerweise (entweder als Quellcode oder in binärer Form) mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) verteilt wird, unter dem das Programm läuft, außer diese Komponente selbst
begleitet das ausführbare Programm.
Wenn die Verteilung eines ausführbaren Programmes oder des object codes dadurch erfolgt, daß eine Stelle zur Verfügung
gestellt wird, von der kopiert werden kann, so gilt das zur Verfügung stellen einer äquivalenten Stelle zum Kopieren
des Quellcodes als Verteilen des Quellcodes, selbst wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, die Quellen zusammen mit
dem object code zu kopieren.

4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, lizenzieren oder verbreiten außer ausdrücklich unter dieser Lizenz.
Jeder anderweitige Versuch, das Programm zu kopieren, modifizieren, lizenzieren oder zu verbreiten ist nichtig und
beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder
Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen
nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Arbeiten zu modifizieren oder zu verbreiten.
Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Wenn Sie also das Programm
(oder eine darauf basierende Arbeit) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie damit Ihr Einverständnis mit dieser
Lizenz und allen ihren Begriffen und Bedingungen zum Kopieren, Verbreiten und Modifizieren des Programms oder einer
darauf basierenden Arbeit.

6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder eine auf dem Programm basierende Arbeit) weitergeben, erhält der Empfänger
automatisch vom originalen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm gemäß dieser Begriffe und Bestimmungen zu kopieren,
zu verbreiten und zu modifizieren. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen
Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, Dritte zur Anerkennung dieser Lizenz zu bewegen.

7. Wenn aufgrund eines Gerichtsurteils oder wegen patentrechtlicher Schwierigkeiten oder aus irgendwelchen anderen
Gründen Umstände auftreten (ob durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder amderweitig), die den Bestimmungen in dieser
Lizenz entgegensprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen in dieser Lizenz. Wenn Sie das
Programm nicht unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen
verbreiten können, dann können Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent
nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programmes durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt
von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, das Patent und diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf
die Verbreitung des Programmes zu verzichten.

Wenn irgendein Teil dieses Abschnittes für ungültig oder unter irgendwelchen bestimmten Umständen für undurchsetzbar
gehalten wird, soll die Grundaussage dieses Abschnittes gelten; der ganze Abschnitt soll unter den übrigen Umständen
Gültigkeit haben.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnittes, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Rechtsgüter anzufechten
oder die Gültigkeit irgendwelcher solcher Güter zu bestreiten; dieser Abschnitt hat den einzigen Zweck, die Integrität
des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch praktizierte öffentliche Lizenzen verwirklicht wird.
Viele Leute haben großzügige Beiträge zum weiten Bereich der mit diesem System verbreiteten Software gemacht im
Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems; es liegt am Autor/Geber zu entscheiden, ob er die Software
mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will und ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.

Dieser Abschnitt ist dazu gedacht, klar zu machen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programmes in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder
durch Copyright-geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der originale Copyright-Inhaber, der das Programm
unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, indem diese Staaten
ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur in und unter den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind.
In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Geist her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version hat eine eindeutig unterscheidbare Versionsnummer. Wenn das Programm angibt, welche Version auf es
zutrifft und "any later version", so haben Sie die Wahl, entweder den Begriffen und Bedingungen dieser Version zu
folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der
Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programmes in anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für
das Verbreiten anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter
dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu
diesem Zweck manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von folgenden zwei Zielen geleitet: Dem Erhalten des
freien Status von allen abgeleiteten Arbeiten unserer freien Software und der Förderung der Verbreitung und Nutzung
von Software generell.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm bis zu
dem Maß, wie es durch geltende Gesetze zugestanden wird. Außer wenn anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die
Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, "wie es ist", ohne irgendeine Gewährleistung, weder
ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, die Tauglichkeit und Verwendbarkeit für einen
bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programmes liegt bei Ihnen. Sollte
das Programm fehlerhaft sein, übernehmen Sie die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur.

12. In keinem Fall, außer durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber
oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für
irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher genereller, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden, die
aus der Benutzung des Programmes oder der Unbenutzbarkeit des Programmes folgen (einschließlich, aber nicht beschränkt
auf, Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen,
oder einen Fehler des Programms, mit irgeneinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber
oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.

ENDE DER BEGRIFFE UND BESTIMMUNGEN

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